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Grüngasquote im Gebäudemodernisierungsgesetz: fatale Entscheidung für Verbaucher:innen und Klimaschutz 

: February 25, 2026

Die Abkehr von der 65-Prozent-Regel und die Einigung auf eine Grüngasquote in den Eckpunkten zum neuen Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) sind aus sozial-, industrie- und klimapolitischer Sicht absolut fehl am Platz!

«Anstatt den Umstieg auf klimaneutrale Heizsysteme konsequent zu beschleunigen, ermöglicht diese Regelung den Weiterbetrieb von Gas- und Ölheizungen über Jahrzehnte hinweg – sofern diesen bilanziell ein steigender Anteil „grüner“ Brennstoffe zugerechnet wird. Was als technologieoffene und zukunftsfähige Lösung präsentiert wird, droht in Wahrheit zu einer Kostenfalle für Verbraucher:innen zu werden und die Dekarbonisierung des Wärmesektors erheblich zu verlangsamen.»

Luisa Keßler

Referentin Nachhaltige Wasserstoffwirtschaft

Fehlallokation ohnehin knapper „grüner“ Gase 

Die verfügbaren Mengen an Biomethan und grünem Wasserstoff sind begrenzt und werden dringend in industriellen Anwendungen benötigt, die sich nicht oder nur schwer elektrifizieren lassen. Ihr Einsatz im Gebäudesektor wäre daher weder effizient noch volkswirtschaftlich sinnvoll. 

Zwar ist Wasserstoff aufgrund seiner hohen Kosten kurzfristig keine wirtschaftliche Option zur Erfüllung der Quote. Dennoch besteht die Gefahr, dass die Grüngasquote politisch als Instrument für den Hochlauf von Wasserstoff im Wärmemarkt genutzt wird – obwohl dieser dort auf absehbare Zeit keine sinnvolle Anwendung darstellt. 

Freibrief für den Erhalt fossiler Gasinfrastruktur – mit hohen Preisen für Verbraucher:innen 

Unter dem Schlagwort der Technologieoffenheit und Wahlfreiheit wird in Kauf genommen, dass Verbraucher:innen in kostenintensive und ineffiziente Heizmodelle gelenkt werden, die auf einen Fortbestand des bestehenden Gasnetzes angewiesen sind. Die strukturellen Gewinner dieser Regelung sind daher vor allem Gasnetzbetreiber, deren Infrastruktur durch diese politische Absicherung weiter genutzt werden kann bzw. muss. Die Wärmewende wird damit zeitlich verschoben, während fossile Emissionen in der Praxis weiter bestehen. Große Verlierer sind dagegen die Haushalte, insbesondere Mieter:innen: Sie müssten über höhere Gaspreise die Beimischung grüner Gase ins Gasnetz finanzieren, die eigentlich keine sinnvolle Anwendung darstellen. Langfristig sind Wärmepumpen klar die effizientere und kostengünstigere Alternative. 

Hinzu kommt, dass die angekündigte Grüngasquote für Inverkehrbringer im Jahr 2028 bei lediglich bis zu 1 % startet. Dieser Wert liegt unter dem Niveau des bereits heute im Gasnetz vorhandenen Biomethananteils. Praktisch bedeutet das: Energieversorger müssen zunächst keine zusätzlichen Mengen klimafreundlicher Brennstoffe bereitstellen und faktisch auf Jahre hinweg keinerlei Transformationsbeitrag leisten. Selbst höhere Quoten würden den Gebäudesektor nur bilanziell etwas „grüner“ machen, ohne den Austausch fossiler Heiztechnik anzureizen. 

Verstärkte Importabhängigkeit statt mehr Energieunabhängigkeit  

Kurzfristig ließe sich die Grüngasquote somit mit heimischen Biomethanmengen erfüllen. Mit steigendem Quotenpfad würden die Potenziale jedoch rasch an ihre Grenzen stoßen und einen Importdruck erzeugen. Es ist daher unrealistisch, Erdgas in der Gebäudewärme auch nur ansatzweise durch Biomethan ersetzen.  

Klimaziele werden schwer erreichbar und EU-Vorgaben womöglich nicht einhaltbar sein 

Deutschland ist verpflichtet, europäische und nationale Emissionsminderungsziele einzuhalten und die europäische Gebäuderichtlinie (EPBD) umzusetzen.  

Die EPBD verlangt klare messbare nationale Zielpfade, nachvollziehbare Maßnahmen und den Nachweis einer besonderen Wirkung auf ineffiziente Gebäude. Technologieoffenheit, Eigentümer:innenentscheidungen oder eine Evaluierung erst 2030 ersetzen diesen ex-ante-Wirkungsnachweis nicht. Die EPBD erlaubt Mitgliedstaaten zwar Spielräume bei der Umsetzung der Mindestanforderungen an die Energieeffizienz, entscheidend ist dennoch das „Wie“ der Umsetzung, nicht das „Ob“. 

Bereits heute verfehlt der Gebäudesektor seine Klimaziele deutlich. Wenn das GMG wie vorgesehen erst 2030 überprüft wird, ist absehbar, dass diese Ziele weiterhin verfehlt werden. Die Einführung einer Grüngasquote würde diese Entwicklung sehr wahrscheinlich noch verschärfen, anstatt ihr entgegenzuwirken. 

Unsere Kurzstudie zur Thematik Grüngasquote findet sich hier.