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Effektivem Klimaschutz die Tür öffnen: Rechtsrahmen CCS in Deutschland

: April 7, 2022

Bellona hat heute das bei der Rechtsanwaltskanzlei ‚Becker Büttner Held‘ (BBH) in Auftrag gegebenen Gutachten zum Rechtsrahmen von CCS in Deutschland vorgestellt.  Zur Einhaltung der ambitionierten Klimaziele Deutschlands wird die Technologie eine ganz wesentliche Rolle spielen müssen. Neben der Vorstellung des Gutachtens durch BBH, sowie einem Ausblick durch den klimapolitischen Sprecher der FDP Bundestagsfrakton, Olaf in der Beek, was von Seiten der Politik geplant ist um CCS auch in Deutschland voranzubringen, kam es auch zu einer Podiumsdiskussion zwischen Vertretern der Zivilgesellschaft und Industrie. 

In dem Gutachten wird der Rechtsrahmen skizziert, der CCS auf nationaler Ebene ermöglicht in Einbezug des internationalen Kontexts. 

Neben der Evaluierung der Richtlinie 2009/31/EG über die geologische Speicherung von Kohlendioxid und dem deutschen Kohlendioxid-Speicherungsgesetz, werden in dem Gutachten genehmigungsrechtliche Fragen der Abscheidung, dem multimodalen nationalen und grenzüberschreitenden Transport sowie möglichen Förderinstrumenten für CCS untersucht. Angesichts der erheblichen Potentiale für die langfristige tiefengeologische Speicherung unter dem Meer insbesondere im europäischen Ausland (etwa in Norwegen oder den Niederlanden) steht dieses Gutachten unter der Prämisse, dass die Speicherung im Ausland erfolgen wird, und vertieft das Themenfeld „Speicherung in Deutschland“ nicht weiter.

 

Übersicht einiger im Gutachten identifizierten rechtlichen Rahmenbedingungen und Hindernissen zur Umsetzung von CCS in Deutschland auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene:

 

Deutschland

Bei der Errichtung und dem Betrieb einer CO2-Abscheidungsanlage bezieht sich das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren bisher nur auf CCS. Eine genehmigungsbedürftige analoge Anlage im Rahmen der CCU-Technologie scheidet derzeit aus, obwohl für beide Techniken die gleiche Abscheidungsanlage notwendig ist.

Der Abgasvolumenstrom der Gesamtanalge verringert sich durch die CO2 Abscheidung was in vielen Fällen dazu führen wird, dass die Grenzwerte der TA-Luft überschritten werden, da das Abgas rein rechnerisch eine höhere Schadstoffkonzentration aufweist.

Es fehlt weiterhin ein umfassendes Regelwerk in Bezug auf die Einstufung von CO2.

Bei der Nachrüstung kann es bei der Verfahrenszuordnung dazu kommen, dass Technologien, bei denen am Kernbestand der Bestandsanlage Veränderungen vorgenommen werden (z.B. Oxyfuel Verfahren im Zement), statt eines Änderungsgenehmigungsverfahrens es zu einem Neugenehmigungsverfahren kommt, mit dem damit verbundenen erhöhten Verfahrensaufwand.

Potentielle Förderinstrumente für CCS können neben der Anrechenbarkeit der CO2-Vermeidung im EU-ETS, THG-Minderungsquoten in der Herstellung emissionsintensiver Produkte sowie direkte finanzielle Förderung durch Intvesititonsbeihilfen (Capex-Förderung) über Förderrichtlinien und Klimaschutzverträge (z.B. CCfD) umfassen.

 

EU

Auf EU Ebene ist ein Zertifizierungssystem von CCS und CCU Techniken notwendig. Die für Ende 2022 geplante Regelungen der EU-Kommission im Bereich Sustainable Carbon Cycles werden bei derzeitigen Erwartungen unzureichend sein, sodass eine Konkretisierung und Nacharbeit hier notwending sein wird.

Beim CO2-Transport ist im Rahmen des europäischen Emissionshandelssystems (ETS) bisher nur der Transport mittles Pipeline ohne Nachteile umfasst. Andere essenzielle Transportmodalitäten, z.B. der Schiffs-, Zug, und Lasttransport, sind derzeit nicht geregelt.

 

International

Für den grenzüberschreitenden Transport muss die Ergänzung von Art. 6 des London Protokolls ratifiziert werden. Deutschland sollte zeitnah die provisorische Anwendung dieser Ergänzung erklären sowie bilaterale Abkommen mit Staaten, in denen sich die Speicherstätten befinden, z.B. Norwegen, schließen.

 

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