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Verbändeanhörung zum Vergabebeschleunigungsgesetz

Autor:innen: Frauke Eustermann

Stellungnahme von Bellona Deutschland zum Vergabebeschleunigungsgesetz

Bellona Deutschland begrüßt grundsätzlich das Ziel des Gesetzentwurfs, Vergabeverfahren effizienter zu gestalten. Eine zügige und unbürokratische öffentliche Beschaffung ist wichtig. Diese darf jedoch nicht auf Kosten von Klimaschutz, Umweltstandards und sozialer Verantwortung erfolgen.

Vergabeverfahren sind ein zentrales Steuerungsinstrument, um nachhaltige Entwicklung aktiv mitzugestalten. Der Staat hat hier eine besondere Vorbildfunktion: Durch die gezielte Nachfrage nach klimafreundlichen Produkten und Dienstleistungen können Märkte verändert und Innovationen angestoßen werden.

Zentrale Punkte unserer Stellungnahme:

1. Klimafreundliche Beschaffung stärken (§ 113 GWB)

Die neue Ermächtigung für klimafreundliche Vergabe ist ein guter Anfang, bleibt aber rein optional. Es fehlt eine gesetzliche Verpflichtung, konkrete Vorgaben tatsächlich umzusetzen, ebenso ein Zeitrahmen.

Unsere Forderung: Eine parlamentarische Berichtspflicht über den Fortschritt sowie klare Zielvorgaben für den Erlass verbindlicher Rechtsverordnungen.

2. Umwelt- und Klimaschutz verbindlich machen (§ 97 GWB)

Zwar verpflichtet § 97 bereits zur Berücksichtigung „sozialer und umweltbezogener Aspekte“, doch ist die Formulierung zu vage und wird in der Praxis kaum angewandt.

Unsere Forderung: Ergänzung durch klare Klimaziele, z. B. mit Bezug auf das Bundes-Klimaschutzgesetz. Sowie konkrete Umsetzungshilfen für Vergabestellen.

3. Fehlende Mindeststandards und Zieldefinitionen

Weder der Gesetzesentwurf noch mögliche Verordnungen enthalten Vorgaben zu CO₂-Einsparungen, Energieeffizienz oder Lebenszykluskosten.

Unsere Forderung: Definition klarer Standards unter Nutzung bestehender Labels wie LESS (Low Emission Steel Standard) oder CCC (Cement Carbon Class).

4. Keine Kontrolle – keine Wirkung

Es fehlen Durchsetzungsmechanismen wie Nachweispflichten für Anbieter, Berichtspflichten für Vergabestellen oder Sanktionen bei Verstößen.

Unsere Forderung: Ergänzungen im Gesetz oder in der Verordnung zur Überwachung, Bewertung und ggf. Sanktionierung.

5. Kommunen nicht vergessen

Die Umsetzung erfolgt vor allem durch Länder und Kommunen. Im Entwurf fehlen jedoch begleitende Maßnahmen zur Unterstützung.

Unsere Forderung: Bereitstellung von Schulungsprogrammen, digitalen Werkzeugen und gezielter Förderung zur Umsetzung vor Ort.

6. Klimaschutz nicht unterordnen

Das Ziel der Verfahrensbeschleunigung darf nicht dazu führen, dass Nachhaltigkeitskriterien als „Bremse“ empfunden und verdrängt werden.

Unsere Forderung: Klare gesetzliche Verankerung, dass Umwelt- und Klimaschutz integraler Bestandteil effizienter Vergabeprozesse sind.

Unser Fazit:

Der Gesetzentwurf enthält Potenzial für mehr ökologische Verantwortung in der öffentlichen Beschaffung – doch entscheidende Nachbesserungen sind nötig, damit Klimaschutz zur gelebten Realität wird. Wir fordern Bundestag und Bundesregierung auf, die vorgesehene Ermächtigung ambitioniert zu nutzen und das Gesetz entsprechend weiterzuentwickeln.

Kontakt

Frauke Eustermann

Fachreferentin Nachhaltiges Bauen