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Koalitionsvertrag: Implikationen für den Klimaschutz und die Industrietransformation

: April 10, 2025

Im noch abzustimmenden Koalitionsvertrag, der die Weichen für die nächsten Jahre setzt, findet Klimaschutz auf 144 Seiten eher wenig Platz. Selbst in den Schwerpunkten der künftigen Koalition werden weder Klima noch Transformation erwähnt. Wie schon länger als Trend zu beobachten, droht das Thema bei Abwägungen nicht im Mittelpunkt, sondern eher auf der Auswechselbank zu stehen. Das Thema Sicherheit, dem zurecht eine hohe Relevanz zugerechnet wird, wird beispielsweise nicht mit Klima und Transformation zusammengedacht. Hier wird eine Chance vertan: durch engagierte Richtungsentscheidungen zur Transformation strategisch (fossile) geopolitische Abhängigkeiten zu reduzieren.

Der Koalitionsvertrag räumt Einzelinteressen in einigen Passagen irritierend viel Raum ein – auf Kosten systemischer Weichenstellungen. Das zeigt sich besonders in den Bereichen Wasserstoff, Elektrifizierung, Wärme und Mobilität. Wo klare Prioritäten fehlen, bleiben verlässliche Signale an den Markt und Verbraucher:innen aus. Es besteht die Gefahr, dass Entscheidungen weiterhin auf die lange Bank geschoben werden, statt Dekarbonisierungsmaßnahmen schnellstmöglich umzusetzen. Die konsequente Ausrichtung auf Bezahlbarkeit, Kosteneffizienz und Versorgungssicherheit – etwa beim Ausbau von Netzen, Erneuerbaren und Digitalisierung – greift zu kurz. Klimaschutz sollte mindestens als gleichwertiges strategisches Ziel mit aufgenommen und verankert werden. Es braucht eine Gesamtindustriestrategie, die alle diese Elemente zusammendenkt.

Wie die im Koalitionsvertrag festgelegten Ziele aus einer klimapolitischen Sicht zu bewerten sind und auf was es bei der Umsetzung dieser Vorhaben in der neuen Legislatur ankommt, haben wir zusammengefasst:

Klimaziel und Negativemissionen

«Die Koalition strebt eine in ihrer Wirkung nicht abschätzbare Veränderung der Klimaschutzpolitik und –Architektur an. Effektive Klimapolitik braucht eine klare Trennung zwischen Zielen zu Emissionsreduktionen, natürlichen Senken und permanenter Negativemissionen, welche die Reduktionen nicht ersetzen dürfen, sondern aufbauen darauf verfolgt werden müssen, damit diese Ziele tatsächlich erreichbar werden.»

Milan Loose

Referent Negativemissionen

Der Koalitionsvertrag bekennt sich richtigerweise zu den Klimazielen, die sich Deutschland gesetzt hat. Bei der Erreichung dieser, auch auf EU-Ebene, sehen die Verhandelnden eine vorrangige Rolle der Emissionsreduktion. In den Formulierungen bleibt allerdings offen, ob diese aufbauend auf den Emissionsreduktionszielen sind oder diese „zusätzlich“, also als Substitution ergänzen und damit reduzieren. Für eine effektive Klimapolitik braucht es eine klare Trennung zwischen Emissionsreduktionszielen und den Zielen für naturbasierte (LULUCF), sowie technische CO2-Entnahme, die zusätzlich zu den Emissionsreduktionszielen formuliert werden.

Daneben soll eine Integration von internationalen Emissionsreduktionszertifikaten genutzt werden können, um Emissionsreduktionen in Deutschland zu ersetzen. Damit würde sich die bisherige deutsche und europäische Klimapolitik in ihrem Geltungsbereich grundsätzlich verändern. Wir stehen einer Integration von internationalen Emissionsreduktionszertifikaten für die Anrechnung auf die Emissionsreduktionsziele ablehnend gegenüber. Diese setzt voraus, dass andere Länder im Klimaschutz überperformen. Das ist selbst unter optimistischen Annahmen für den hier anvisierten Rahmen von „hochqualifizierten und glaubwürdigen CO2-Minderungen“ unrealistisch, weil die Entwicklungen global nicht auf eine Überperformance hinweisen und bisherige Zertifikate nicht im ausreichenden Volumen und der notwendigen Qualität entwickelt werden konnten. Die EU und Deutschland würden sich durch ihre relative höhere Kaufkraft aus den bisher notwendigen Verpflichtungen zu Emissionsreduktionen anteilig freikaufen können. Dieser Prozentanteil ist im Koalitionsvertrag für Deutschland nicht näher definiert und ist auf EU-Ebene Gegenstand laufender Verhandlungen. Die unterschiedlichen Positionen reichen dabei von einem Anteil von bis zu 10% bis zu der Voraussetzung, dass der Zukauf von Emissionszertifikaten aus dem Ausland ausschließlich zusätzlich zu den europäischen Zielen erfolgen darf. Vor diesem Hintergrund ist komplett offen, ob sich die im Koalitionsvertrag vorgeschlagene Eingrenzung auf 3% politisch realisieren ließe oder dadurch der Verhandlungsraum – auch für andere Länder – für eine weitere Erhöhung eröffnet wird. Das wirft mehrere Fragen auf:

  1. Wie wirkt sich eine Integration auf die Preisfindung für CO2-Reduktionen und damit auch die Investitionsplanung für Unternehmen aus und schwächt damit potenziell Klimaschutzambitionen ab?
  2. Welche weiteren Veränderungen bedeutet das für die Klimaschutzarchitektur, die bisher rein auf die EU und ihre Mitgliedsstaaten begrenzt war und sind die Vorschläge überhaupt mit internationalem Klimarecht kompatibel? (Emissionsreduktion und CO2-Entnahme sind bisher auf EU-Gebiet in der THG-Bilanzierung eingegrenzt)
  3. Wirkt sich eine solche Veränderung der internationalen Klimaschutzarchitektur negativ auf andere staatliche Akteure aus und besteht das Risiko, dass diese ebenfalls ihr Ambitionsniveau absenken?

LULUCF

Für den LULUCF-Sektor sind einige positive Entwicklungen, wie das Bekenntnis zum Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz und der Moorschutzstrategie, dem geplanten Ausbau der Biolandwirtschaft und der Ausweitung von Zahlungen für Umwelt- und Klimaleistungen in der Landwirtschaft, im Koalitionsvertrag enthalten. Nicht ausreichend adressiert werden hingegen ein sparsamerer Umgang mit der Ressource Holz, einer nachhaltigen Reduktion von Bioenergie im Gebäudebestand und die Potenziale für natürlichen Klimaschutz durch Wiederherstellung der Natur. Das Bild ist gemischt und zeigt, dass keine kohärente Richtungsänderung für den natürlichen Klimaschutz angedacht ist. Flächen- und Biomassenutzungskonflikte müssen daher stärker adressiert werden, um Potenziale für den Klimaschutz und die Wertschöpfung zu heben.

Kraftwerksstrategie

«Wir begrüßen ausdrücklich die technologische Öffnung sowie die geplante Neuausrichtung der Kraftwerksstrategie – einschließlich der Anpassung des Textes auf bis zu 20 GW Gaskraftwerkskapazität anstatt eines festgelegten 20 GW Ausbauziels. Allerdings bleibt für uns fraglich, wie ein tatsächlich technologieoffener Kapazitätsmechanismus mit einem derart starken Fokus auf den Neubau von Gaskraftwerken vereinbar sein soll.»

Luisa Keßler

Referentin Nachhaltige Wasserstoffwirtschaft

Zudem stellt sich für uns weiterhin die Frage, ob sogenannte Reservekraftwerke zur Strompreisstabilisierung – womit mutmaßlich vor allem subventionierte Kohlekraftwerke gemeint sind – nicht zu zusätzlichen Marktverzerrungen führen würden. Statt in ein faktisches „Zurückdrehen“ des Kohleausstiegs zu investieren, sollten die politischen und finanziellen Anstrengungen vielmehr gezielt auf den Ausbau von Speichertechnologien und Netzinfrastruktur ausgerichtet werden.

CCS und CCU

CCS ist ein wichtiger Baustein der Industriedekarbonisierung und wir begrüßen die schnelle Verabschiedung des KSpTG, die im Koalitionsvertrag anvisiert wird. Angesichts absehbar knapper CO2-Injektionskapazitäten – offshore wie onshore – und begrenzter Fördermittel muss die Anwendung jedoch fokussiert werden auf die Sektoren, in denen die Klimaschutzwirkung am größten ist. Prioritär betrifft das die Sektoren Zement, Kalk und Müllverbrennung sowie bestimmten Anwendungen in der Chemie- und Stahlproduktion. Für die Produktion grünen Stahls muss man allerdings genau hinschauen: CCS ist keine Silver Bullet, nur weil emissionsarmer Wasserstoff derzeit noch Mangelware ist. An der Umstellung auf die Wasserstoffroute darf nicht gerüttelt werden. Dennoch müssen wir insbesondere über Lösungen für die auch auf dieser Route noch auftretenden Restemissionen sprechen. Es kommt daher darauf an, was genau mit der Option „CCS im Stahlwerk“ eigentlich gemeint ist.

«Die pauschale Ermöglichung von CCS für alle Industrien ist finanzpolitisch problematisch, da CCS-Projekte mittelfristig auf staatliche Förderung angewiesen sind. Aufgrund begrenzter Fördermittel und CO2-Injektionskapazitäten – offshore wie onshore – ist daher eine gezielte Förderung prioritärer Sektoren mit schwer vermeidbaren Emissionen sinnvoll und notwendige Voraussetzung für den Start konkreter Dekarbonisierungsprojekte.»

Fabian Liss

Referent Industrielles Carbon Management

Naturschutz: Fehlanzeige

Wir vermissen eine Berücksichtigung von Naturschutzaspekten bei der Offshore-Speicherung angesichts der ohnehin hohen Beanspruchung der Nordsee durch verschiedene wirtschaftliche Aktivitäten. Der Schutz der Meeresökosysteme erfordert u. a. eine gemeinsame Meeresraumplanung künftiger CO2-Speicherstätten im Zusammenhang mit dem Ausbau der Offshore-Windenergie. Daher ist eine die Nordsee mittelfristig entlastende Onshore-Länderöffnungsklausel positiv zu bewerten. Das erwähnte Kriterium der Akzeptanz für CCS darf kein Feigenblatt für eine weniger ambitionierte Transformationspolitik in der Industrie werden.

CCS an Gaskraftwerken

CCS-Projekte im Stromsektor bergen das Risiko fossiler Lock-in-Effekte, die den Übergang zu einem auf den erneuerbaren Energien basierenden Energiesystem behindern könnten. Der Wert von CCS im Stromsystem ist insgesamt gering und abhängig von der Rolle, die Gaskraftwerke künftig spielen sollen. Mindestens eine Förderung von CCS an Gaskraftwerken zur Stromproduktion sollte daher ausgeschlossen werden, um begrenzte finanzielle Ressourcen auf wichtigere Einsatzfelder zu konzentrieren.

Nennung von DACCS als Special Interest

Global spielt DACCS eine Rolle zur Erzielung von Negativemissionen. In Deutschland wird die Technologie jedoch aufgrund ihrer enormen Energiebedarfe kaum zur Anwendung kommen. Grund dafür ist die auch langfristig begrenzt verfügbare erneuerbare Energie, die prioritär für andere klimapolitisch wichtige Ansätze, wie die Direktelektrifizierung der Industrie, benötigt wird. Vor diesem Hintergrund wirkt die spezifische Erwähnung von DACCS im Koalitionsvertrag unangemessen konkret und überschreitet das, was die nächste Bundesregierung in den kommenden vier Jahren realistischerweise anstreben sollte.

Gefährliche Gleichsetzung von CCU

Die gleichsetzung von CCU mit CCS ist klimapolitisch problematisch. CCU ist nur dann sinnvoll, wenn der hohe Energiebedarf vollständig durch erneuerbare Energien gedeckt wird und die CO₂-Bindung dauerhaft erfolgt – was bei vielen Anwendungen fraglich ist. Perspektivisch kann CCU in einer klimaneutralen Wirtschaft eine Rolle spielen, z.B. als Rohstoffquelle in der Chemie oder zur Herstellung nachhaltiger Flugkraftstoffe. CCU und CCS müssen daher in Zukunft fundamental unterschiedliche Rollen erfüllen und dürfen daher nicht über einen Kamm geschoren werden.

Chemieagenda 2045

Die – dringend notwendige und begrüßenswerte – Erstellung einer Chemieagenda 2045 wird nur unter Einbeziehung der Zivilgesellschaft zielführend sein. Neben dem berechtigten Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Chemieindustrie zu sichern, muss die Agenda auch physikalische und systemische Grenzen realistisch berücksichtigen – insbesondere im Hinblick auf die Verfügbarkeit nachhaltiger Rohstoffe und Energie. Nur so kann eine langfristig wettbewerbsfähige, treibhausgas- und fossilfreie chemische Industrie in Deutschland und Europa umgestaltet und erhalten werden.

Die Unterstützung beim Erkunden und Aufbau von chemischem Recycling ist begrüßenswert. Hier kommt es auf die Ausgestaltung an, z. B. bei der Abfallhierarchie inkl. Vermeidung und dem Vorzug von stofflichem Recycling. Die Erwartungen müssen dabei realistisch gesetzt werden: auch chemisches Recycling ist keine Silver Bullet.

Das Ziel, zügig eine Kreislaufwirtschaftsstrategie umzusetzen, sehen wir als sehr positiv und relevant an. Dabei sollten die Ergebnisse des in der vergangenen Legislaturperiode stattgefundenen zweijährigen Prozesses in die Strategie einfließen und so schnellstmöglich in Aktivitäten und Gesetzen münden.

Wasserstoff

«Wasserstoff ist ein Mittel zum Zweck des Klimaschutzes und kein Selbstzweck. Er muss dort eingesetzt werden, wo er den größten klimapolitischen Nutzen entfaltet. Die neue Bundesregierung darf sich der Notwendigkeit dieser Priorisierung nicht entziehen. Darüber hinaus ist es inakzeptabel, Wasserstoff ‚aller Farben‘ zu nutzen, da damit auch grauer Wasserstoff gemeint sein kann. Wer den Klimaschutz ernst nimmt, muss den Einsatz von Wasserstoff gezielt steuern und auf emissionsarmen Wasserstoff beschränken, statt ihn potenziell in ineffizienten Anwendungen zu vergeuden.»

Luisa Keßler

Referentin Nachhaltige Wasserstoffwirtschaft

Der Fokus des Wasserstoffinfrastrukturausbaus muss zunächst klar auf dem bereits geplanten Wasserstoffkernnetz liegen, das nun zügig ausgebaut werden muss. Ein potenziell überdimensionierter Ausbau birgt das reale Risiko, dass Milliarden an Steuergeldern in überflüssiger und ungenutzter Infrastruktur versenkt werden – abgesichert durch ein Amortisationskonto, das Verluste letztlich auf die Allgemeinheit abwälzt.

Grüngasquote

Die angekündigte Einführung einer Grüngasquote kann nur unter eng abgesteckten Umständen tatsächlich zum Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft beitragen. Wie eine Grüngasquote ausgestaltet sein müsste, damit sie nicht transformationshemmend wirkt, haben wir hier ausführlich erläutert. Um den Hochlauf einer nachhaltigen Wasserstoffwirtschaft und andere wichtige Umstellungsschritte anzureizen, halten wir insbesondere Klimaschutzverträge für ein zentrales und geeignetes Instrument.

Energieeffizienz & Wärme

Wir begrüßen die prominente Position von Energieeffizienz als tragende Säule beim Erreichen der Klimaziele ausdrücklich.

Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Der Text zum GEG ist im Koalitionsvertrag nicht eindeutig, da die Abschaffung des „Heizungsgesetzes” angekündigt wird. Eine Abschaffung zentraler Punkte der Reform des GEG wie die Vorgabe des Anteils von 65% Erneuerbarer für neueingebaute Heizungen wäre ein herber Rückschlag für die Erreichung unserer Klimaziele. Eine Entschlackung des Gesetzes ist durchaus sinnvoll, klimapolitisch sinnvolle Leitplanken für eine dringend benötigte Wärmewende müssen aber beibehalten werden.

Gasnetze und -förderung

Ein Erhalt der Gasnetze ist weder wirtschaftlich noch klimapolitisch vertretbar – und darf in einem Koalitionsvertrag, der ernsthaft Transformation anstrebt, keinen Platz haben. Für eine klimaneutrale Zukunft müssen große Teile der Gasinfrastruktur stillgelegt und nur dort gezielt umgebaut werden, wo es unumgänglich ist. Die bewusst vage Formulierung zum Erhalt der Gasnetze – ohne klare Abgrenzung zwischen wenigen möglicherweise systemrelevanten Ausnahmen und generellem Bestandsschutz – sendet ein klimapolitisch und energiepolitisch fatales Signal. Der Koalitionsvertrag wirkt hier weniger wie eine Einigung, sondern eher wie ein bewusstes Aufschieben der Entscheidung.

Dem Vorhaben, Potenziale konventioneller Gasförderung im Inland nutzen, stehen wir kritisch gegenüber. Statt neue Gasfelder zu erkunden, sollten Maßnahmen zum Wechsel auf erneuerbare Energieträger stark ausgeweitet werden.

Grüne Leitmärkte

«Die Aussagen zu grünen Leitmärkten im Koalitionsvertrag bleiben hinter den Erwartungen zurück. Statt eines starken Impulses für Industrie und Klimaschutz werden lediglich Gas und Stahl berücksichtigt, während Zement ungenannt bleibt. Zwar begrüßen wir die Diskussion über Quoten, sind jedoch gespannt, wie diese konkret ausgestaltet werden. Zudem fehlt ein klares Bekenntnis, mit grünen Leitmärkten sowohl den Wirtschaftsstandort als auch die CO₂-Reduktion in der Produktion aktiv zu unterstützen.»

Frauke Eustermann

Fachreferentin Nachhaltiges Bauen

Ein weiteres Defizit zeigt sich im Bereich der öffentlichen Beschaffung: Die Verankerung grüner Produkte wird nicht thematisiert, obwohl dies ein entscheidender Hebel für nachhaltige Märkte wäre. Darüber hinaus fehlen verbindliche Vorgaben zur Nutzung der Labels LESS (Low Emission Steel Standard) und CCC (Cement Carbon Class) in der Beschaffung. Ebenso bleibt unklar, wann welche Kategorien der Label emissionsarmer Produkte verbindlich in der öffentlichen Beschaffung eingesetzt werden sollen – ein klarer Zeitplan dazu wäre erforderlich.

Positiv zu bewerten ist die Stärkung des Klimaclubs, die ein klares Bekenntnis zu internationaler Forschung und Beratung im Bereich grüner Leitmärkte darstellt.

Unklar bleibt hingegen die Formulierung zu „sektoralen Befreiungsmöglichkeiten vom Vergaberecht, insbesondere in Fragen der nationalen Sicherheit und für Leitmärkte für emissionsarme Produkte in der Grundstoffindustrie mit einem Pionierfeld für die Deutsche Bahn“. Ob dies die Verabschiedung des Vergabetransformationsgesetzes unterstützt oder ob Änderungen geplant sind, ist nicht herauszulesen. Ebenso fehlen Angaben zu den konkreten Rahmenbedingungen für die Beschaffung von grünem Stahl, Zement und Chemikalien.

Finanzierung

Wir begrüßen, dass die Klimaschutzverträge als wirksames Finanzierungsinstrument für tiefgreifende Dekarbonisierungsmaßnahmen erhalten bleiben. Sie bieten Unternehmen eine Absicherung gegen Preisschwankungen und erleichtern wirtschaftlich tragfähige Investitionen in grüne Technologien während der Übergangsphase, bis die Märkte die Mehrkosten tragen. Auch einer Weiterentwicklung, wie sie im Koalitionsvertrag anvisiert wird, stehen wir positiv gegenüber. Die Berücksichtigung an zusätzliche Kriterien wie Standortsicherung zu knüpfen, ist sinnvoll. Der Koalitionsvertrag sendet erste positive Signale, dass die eingesetzten öffentliche Mittel private Investitionen für die Transformation von Infrastruktur und Industrieproduktion anreizen sollen. Hier kommt es auf einen intelligenten Instrumentenmix an. Der „Investitions-Booster“ ist zu kurz angelegt. Die degressive Abschreibung von Investitionen ist lediglich für 2025, 2026 und 2027 geplant, was bedeutet, dass das Zeitfenster für die Konzeptionierung solcher Investitionen sehr kurz ist und das Risiko besteht, das nur bereits geplante Investitionen profitieren. Ein wirkungsvoller Booster sollte jedoch besonders zusätzliche Investitionen anreizen. Außerdem läuft er Gefahr, nicht hinreichend zielgerichtet für die Klimaneutralität zu wirken, wenn der restliche Rahmen nicht klar genug ist. So läuft diese Aufwendung Gefahr, hinsichtlich der Transformationsstärkung zu verpuffen.

An vielen Stellen ist Finanzierung noch nicht ausbuchstabiert, in der Legislatur sollte hier der richtige Instrumentenmix möglichst schnell gefunden und umgesetzt werden. Positiv ist das Vorhaben der Reform einer Schuldenbremse zu betrachten, die dauerhafte Investitionen in den Standort Deutschland ermöglichen soll.

Allgemeine Gefahr der Flexibilisierung von Klimaschutzmaßnahmen

Im Koalitionsvertrag finden sich eine Reihe von Flexibilisierungen von Klimaschutzmaßnahmen, wie die Unterstützung des Omnibus-Paktes inkl. Schwächung des CBAM sowie Ausblick auf weitere kostenfreie Zuteilung der Zitate, CRSD und Flexibilisierung der klimapoliitschen Sektorleitlinien wieder. Diese Pläne bedeuten eine Abschwächung von Klimaschutzmaßnahmen. Auch und gerade in den aktuellen herausfordernden Zeiten darf Klimaschutz nicht ins Aus geschossen werden.

Einschränkung der Beteiligungsrechte der Zivilgesellschaft

Der Einschränkung der Beteiligungsmöglichkeiten der Zivilgesellschaft an Umweltrecht und –informationen stellen wir uns entschieden entgegen. Die künftige Regierung kündigt an, das Umwelt-Informationsgesetz zu verschlanken, die Umweltverträglichkeitsprüfungen zu vereinfachen, sowie das Umwelt-Rechtsbehelfgesetz anzupassen. Damit könnten entscheidende Möglichkeit einer zivilgesellschaftlichen Teilhabe in der Gestaltung und Weiterentwicklung von Politik und der gesellschaftlichen Diskussion darüber eingeschränkt werden. Im Kontext der öffentlichen Diskussionen, die der Bundestagswahl vorausgegangen sind, in denen „Umwelt-NGOs“ als in Teilen illegitime Akteure der Umwelt- und Klimapolitik bedacht wurden, sind diese Vorhaben besonders besorgniserregend. Die gesellschaftliche Akzeptanz von Politik überhaupt hängt an demokratischen Beteiligungsmöglichkeiten und sollte unterstützt und nicht eingeschränkt werden.