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Chemisches Recycling im Kreislaufwirtschaftsgesetz: Bellona Deutschland nimmt Stellung 

Autor:innen: Luisa Keßler; Steffen Laube

Der Referentenentwurf zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes definiert erstmals gesetzlich, was chemisches Recycling ist – und wo es in der Abfallhierarchie steht. Ein wichtiger Schritt, um Ressourcenschonung und Rohstoffversorgungssicherheit in der deutschen Industrie voranzubringen. 

In unserer Konsultationsantwort begrüßen wir diesen Vorstoß, mahnen aber eine wissenschaftlich fundierte Ausgestaltung an. Unsere zentralen Forderungen: 

  • Technologieoffene Definition: Chemisches Recycling sollte nicht nur Kunststoffe, sondern alle kohlenstoffhaltigen Rest- und Abfallströme erfassen können. 
  • Ökologische Kriterien statt Automatismus: Nur Verfahren mit nachweisbarem Klima- und Umweltvorteil gegenüber Alternativen sollten als Recycling anerkannt werden – Kohlenstoffeffizienz und Energieeinsatz entlang der gesamten Prozesskette müssen mitgedacht werden. 
  • Klare Abgrenzung von energetischer Verwertung, um Greenwashing zu verhindern. 
  • Vorrang des werkstofflichen Recyclings, wo technisch möglich und ökologisch sinnvoll. 
  • Anschlussfähigkeit an EU-Recht für Rechts- und Investitionssicherheit.