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Carbon Capture and Utilisation: Chancen, Risiken und Leitprinzipien 

Carbon Capture and Utilisation (CCU) wird oft als vielversprechende Emissionsminderungsmaßnahme diskutiert. Doch eine realistische Betrachtung des Potenzials von CCU als Klimaschutzmaßnahme unter Berücksichtigung der Gesamtwirkung zeigt, dass der Einsatz mit erheblichen Dilemmata und Trade-offs verbunden ist.  

Regulatorisch muss sichergestellt werden, dass CCU-Anwendungen nur in dem Umfang als Klimaschutzmaßnahme anerkannt werden, in dem sie einen tatsächlichen und nachweisbaren Beitrag zur Emissionsminderung leisten. 

In unserem gemeinsamen Papier mit Germanwatch und dem NABU haben wir Leitprinzipien für die Nutzung von CO2 in einem klimaverträglichen Rahmen definiert:  

  1. Differenzierung nach Kohlenstoffquellen bei Regulierung und Anrechnung:
    Grundsätzlich gilt, dass ein Kohlenstoffdioxidmolekül aus fossilen Quellen, sobald es in die Atmosphäre emittiert wird, zu Netto-Treibhausgasemissionen beiträgt. Emissionen in die Atmosphäre können prinzipiell nur dann annähernd klimaneutral sein, wenn der Kohlenstoff atmosphärischen Ursprungs ist. Bei biogenen Quellen gilt es, genau hinzuschauen. 
  1. Nahezu 100% erneuerbare Energien als Voraussetzung für CCU-Prozesse:  
    CCU kann nur dann als klimaneutral gelten, wenn der gesamte Prozess klimaneutral ist – das schließt die Abscheidung und Aufbereitung, den Transport, die Synthese neuer Moleküle und das End of Life -Treatment mit ein. 
  1. Saubere Bilanzierung von CCU basierend auf langfristiger Bindung oder geschlossener Kreislaufführung des CO2
    Damit die Nutzung des CCU-Produkts als klimaneutral anerkannt werden kann, muss sichergestellt sein, dass bilanziell keine THG-Emissionen in die Atmosphäre gelangen. Bilanziell THG-neutral bedeutet also, dass entweder tatsächlich keine Emissionen entstehen oder dass es sich bei den Emissionen um CO2 handelt, das zuvor der Atmosphäre entnommen wurde (z.B. durch DACCU). 

Damit CCU nicht zu einem Schlupfloch wird, sind strenge Anforderungen notwendig sind. Die meisten Anwendungen von CCU sind weder per se als dauerhafte CO₂-Senken geeignet, noch können sie in vollem Umfang als CO₂-Minderungsmaßnahme anerkannt werden. Abgesehen von der langfristigen und weniger energieintensiven Bindung z. B. in Baustoffen sind nur wenige Produkte ohne weitere Maßnahmen für eine THG-neutrale Strategie geeignet. Dennoch kann CCU in Zukunft ein Baustein für die klimaneutrale Bereitstellung von Kohlenstoff sein, z. B. für den Feedstockwechsel in der chemischen Industrie oder für die Herstellung von E-Kerosin für die Luftfahrt. Der Weg zu einer klimapolitisch sinnvollen Umsetzung von CCU erfordert ein breites Umdenken hinsichtlich der Nutzung von Ressourcen, der Gestaltung von Produktionsprozessen und der Verantwortung der Industrie in einer klimaneutralen Wirtschaft. 

Mehr dazu in unserem neuen Papier.