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Energieeffizienz als Baustein der klimaneutralen Industrie und der Energieunabhängigkeit Deutschlands 

Ausschussanhörung und Stellungnahme zum Energieeffizienzgesetz 

Die Bundesregierung plant, mit der Novelle des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) Bürokratie abbauen. Der Kabinettsentwurf geht aber weit darüber hinaus: Er hebt Schwellenwerte an, streicht Pflichten und schwächt Anforderungen ab, die schon heute nicht ausreichen, um die EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) zu erfüllen. Die Bundesregierung erwartet für 2030 einen Endenergieverbrauch von 2.189 TWh, zulässig wären nach der EED 1.867 TWh. Von einer „Übererfüllung“ kann keine Rede sein. 

Warum eine Anpassung der Novelle notwendig ist: 

  • Energieeffizienz birgt (volks-)wirtschaftliches Potenzial: Die Industrie könnte 40 % ihres Endenergiebedarfs einsparen. Das würde 29 Mrd. € Energiekosten pro Jahr vermeiden bei rund 100 Mrd. € Investitionen –die Amortisationszeit liegt somit unter vier Jahren. 
  • Die Abschwächung kostet Wirkung: Laut Fraunhofer ISI würden durch die Änderungen an §§ 8 und 9 bis 2035 rund 54 TWh pro Jahr Energieeinsparungen verloren gehen. 
  • Effizienz ist ein „Einsparkraftwerk“: Der stromrelevante Teil der Mindereinsparung entspräche rund 22 TWh und einer Last von 3,1 bis 4,6 GW, also sieben bis zehn Kraftwerksblöcken à 450 MW. 
  • Abwärme ist eine heimische Energiequelle: Die Plattform für Abwärme weist 254 bis 385 TWh Abwärmepotenzial aus. Bei Rechenzentren werden über 97 % der Abwärme ungenutzt abgeführt. 
  • Planungssicherheit fehlt: Schon die Ankündigung der Abschwächung verschärft den Investitionsstau, während die Energiepreissubventionen für die Industrie 2026 auf 23 Mrd. € steigen. 

Unsere Forderungen: 

  1. Bisherige Schwellenwerte und Einsparbeiträge von Bund und Ländern auf dem Niveau des geltenden Rechts halten. 
  1. Bürokratie über Bündelung und Once-Only-Prinzip abbauen, nicht über Pflichtenstreichung.  
  1. Vermeidungs- und Nutzungspflicht für Abwärme erhalten, Meldepflicht zur Plattform für Abwärme bis mindestens 2030. 
  1. Efficiency First auch für die sonstige Gesetzgebung: Im StromVKG-Verfahren parallel Effizienzkapazität ausschreiben; Energiedienstleistungen gleichstellen. 

Fazit: Verlässliche Rahmenbedingungen entscheiden darüber, ob Effizienz, Elektrifizierung und Abwärmenutzung ineinandergreifen und die Industrie wettbewerbsfähig bleibt. 

Hier geht’s zur Aufzeichnung der Expertenanhörung: https://www.bundestag.de/mediathek/video?videoid=7665179 

Ansprechspartner

Steffen Laube

Fachreferent Zukunftsdialog Industrie